Neu gewählte Elternvertreter*innen der Schulkonferenz
18.09.2024
In der ersten Schulpflegschaftssitzung am 10. September wurden aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden die Mitgliederinnen und Mitglieder der Schulpflegschaft gewählt, die das oberste Elterngremium an der Schule sind und und die Elternschaft nach innen und außern vertreten. Sie nehmen außerdem an der Schulkonferenz teil. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Jahr!
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Die Meinung der Eltern
Danke, dass Sie sich für die Arbeit der Schulpflegschaft an unserer Schule interessieren. An dieser Stelle möchten wir unser Gremium und unsere Arbeit vorstellen. Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens bildet das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen (Art. 8 Verfassung-NRW). Der staatliche Erziehungsauftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordne.
Eltern und Schule haben zur Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes eine gemeinsame Erziehungsaufgabe zu erfüllen, sie ist unmöglich in einen häuslichen und einen schulischen Bereich zu trennen. Die erzieherischen Herausforderungen sind für beide Gruppen deutlich gewachsen.
Eltern sind stärker denn je gefordert als Anwalt ihrer Kinder Verantwortung zu übernehmen. Sie müssen eine Brücke schlagen zwischen der außerschulischen Lebenswelt mit ihren Anforderungen und den Anforderungen der Schule. Dieser Brückenschlag kann nur gelingen, wenn Eltern sich als Teil des Systems begreifen können, Einblicke in die Belange der Schule erhalten, Rechte, Pflichten und Aufgaben ihnen bekannt sind.
Eine gute Schule lebt von der Mitarbeit der Eltern. Sie sind gefragt als Erziehungspartner/-innen, als Elternvertreter/-innen und Mitglieder der Schulgremien und immer da, wo Kreativität, Sachverstand und helfende Hände gebraucht werden. Eine engagierte Elternmitwirkung ist nicht zuletzt auch ein Vorbild für die Schülerinnen und Schüler.
Schulpflegschaft - Zusammensetzung
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden, die von allen Eltern einer Klasse gewählt werden, bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium einer Schule. Die Schulpflegschaft wählt sich ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden und deren Stellvertreter/-innen. Diese vertreten die Elternschaft nach innen und außen. Wir und alle anderen aktiven Eltern gestalten die Schule mit. Bei allen Aktionen in und außerhalb der Schule sind wir dabei.
Aufgaben
- Wahl der Abgeordneten für die Schulkonferenz, das Schulparlament mit Vertretern der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Eltern und der Schülerschaft
- Vertreter/-innen für Ausschüsse und Fachkonferenzen.
- Vertreter/-nnen für die Stadtschulpflegschaft und den Landeselternrat
Ihre Schulpflegschaft