Lernentwicklungsgespräche an der JNG
„In Lernentwicklungsgesprächen tauschen sich Schüler/innen und deren Sorgeberechtigten regelmäßig mit den Klassenlehrern/innen über die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände aus. Bedeutsam ist dabei eine gleichberechtigte, wertschätzende Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen“ (MSW NRW).
LEG an der Jodocus Nünning Gesamtschule Borken
Wann:
2 Termine pro Schuljahr (jeweils 15 Minuten)
Wer:
Schüler/in + Eltern/Sorgeberechtigter + Klassenlehrerteam
Dabei steht der/die Schüler/in als Gesprächspartner im Mittelpunkt.
Die Schüler/innen sind verpflichtet, mindestens einmal pro Halbjahr ein Lernentwicklungsgespräch mit den Klassenlehrern zu vereinbaren und zu führen.
Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage der Jodocus Nünning Gesamtschule. Den Eltern/Sorgeberechtigten sollte es aufgrund der erweiterten Sprechzeiten möglich sein, an dem Gespräch teilzunehmen.
Hier geht es zum Login für die Anmeldung zu den Lernentwicklungsgespräche.
Wie ist der Ablauf der LEG?
Die LEG sollen in der Regel nach dem folgenden Leitfaden (siehe Bild) durchgeführt werden.
1. Vor dem Gespräch füllt jede/r Schüler/in zudem einen Fragebogen zu seinem Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten aus und stellt die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung den übrigen Gesprächsteilnehmern vor. Die Eltern/Sorgeberechtigten können ggfs. Ergänzungen hinzufügen.
2. Im weiteren Verlauf des Gesprächs wird diese Selbsteinschätzung durch eine Fremdeinschätzung von Seiten der Lehrer/innen ergänzt: Die Klassenlehrer/innen informieren auf der Grundlage schriftlicher Notizen zu Klassenarbeiten und sonstiger Mitarbeit (auch von Kollegen, die andere Fächer vertreten,) über den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten in allen Fächern. Dabei sollte der Fokus auch auf den Stärken bzw. positiven Entwicklungstendenzen des Schülers/der Schülerin liegen.
Der Schüler/die Schülerin kann Stellung zu den Bewertungen und Kommentaren nehmen bzw. diese werden gemeinsam besprochen.
3. Die Klassenlehrer/innen überlegen gemeinsam mit dem Schüler/der Schülerin und den Sorgeberechtigten Möglichkeiten, das eigene Potenzial weiter zu fördern bzw. auszuschöpfen und halten eine Vereinbarung z.B. bezüglich Lern-, Arbeits- und/oder Sozialverhalten schriftlich fest.
Diese Zielvereinbarung wird in doppelter Form ausgefüllt: das Original behält der Schüler/die Schülerin, eine Kopie nehmen die Klassenlehrer/innen zu ihren Unterlagen, um spätestens beim nächsten Lernentwicklungsgespräch darauf zurückgreifen zu können. In der Zwischenzeit können die Schüler/die Schülerin durch Selbsteinschätzungsbögen und die Lehrer/innen durch Fremdeinschätzungsbögen regelmäßig die Entwicklung der Lernziele überprüfen, so dass am nächsten LEG eine objektive Bewertung des Lernziels durchgeführt werden kann.
4. Nachfragen der Eltern bzw. allgemeine Informationen zur Schüler/in , Schule etc.
(Anmerkung: Die Organisation und Ablauf der LEG befindet sich noch in einer Testphase, daher kann es Änderungen im Ablauf der Gespräche durchaus geben.)