Informationen und Downloads
Informationen zum Schuljahr 2024/25
>> Terminkalender für das Schuljahr 2024/2025
>> Organigramm für das Schuljahr 2024/2025
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>> Regelungen zur Nutzung digitaler Medien
>> Informationsschreiben zu den Materialkosten
>> Zentrale Termine im Schuljahr 2024/25 bis zu den Herbstferien
>> Fahrplan: Beschaffung iPads Jahrgang 5
Bücherzettel der Bücher/eBooks für das Schuljahr 2024/25
>> Allgemeine Anleitung für die eBooks
Entschuldigungen
>> Entschuldigung für versäumten Unterricht
>> Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Busverbindungen
>>Fahrplan für das Schuljahr 2024/2025
Berufs- und Studienvorbereitung
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Förderung im (Leistungs)-sport
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Kooperationen
Bildungskarte/Münsterlandkarte
Seit 2011 wird das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, im Münsterland umgesetzt. Das Paket beinhaltet verschiedenste Leistungen, zu denen ein Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die Übernahme von Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Schülerbeförderung, Lernförderung und Leistungen des persönlichen Schulbedarfes gehören. Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden.
Die Stadt Borken hat die Bildungskarte/Münsterlandkarte für Kinder im Leistungsbezug nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) seit dem Schuljahr 2016/17 eingeführt.
Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Münsterlandkreise sowie der kreisfreien Stadt Münster. Das System wird durch die Sodexo Pass GmbH zur Verfügung gestellt. Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche erhalten die Münsterlandkarte. Die Karte wird mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen. Zur Inanspruchnahme von Leistungen ist die Karte lediglich bei den Leistungsanbietern (Schulen, Vereine, etc.) vorzulegen.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
Die Abrechnung der Lernförderung/Nachhilfe erfolgt nicht über die Münsterlandkarte. Hier muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Bisher war es ausreichend einen „Zusatzfragebogen Lernförderung“ auszufüllen und so die Lernförderung zu beantragen. Das hat sich nun geändert. Die alten Vordrucke für die Lernförderung sind nicht mehr gültig und werden nicht mehr akzeptiert.
Die Eltern müssen nun einen Antrag auf Lernförderung stellen. Der Antrag ist aber so aufgebaut wie der Zusatzfragebogen. Bisher reichte es aus, einen Zusatzfragebogen für ein ganzes Schuljahr auszustellen. Jetzt muss bei Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes der Sozialleistungen auch ein neuer Antrag auf Lernförderung gestellt werden. So kann es nun vorkommen, dass Sie zwei Anträge in einem Schuljahr vorliegen haben.
Alle Infos sowie eine Möglichkeit zum Download des neuen Globalantrags für Bildung-und Teilhabe und des neuen Antrags für die Lernförderung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/soziales/muensterlandkarte/
Asnprechpartner JNG: Frau Becker, Frau Steinborn >> info@jng.borken.de